Platz- & Spielordnung

Aufgabe dieser Platz- und Spielordnung ist es, den aktiven Mitgliedern ein positives Tennisspielen zu ermöglichen sowie die Plätze in einem guten Zustand zu erhalten.   Die nachfolgenden Bestimmungen sind im Zweifel in diesem Sinne auszulegen.

  1. Spielberechtigt ist, wer seinen Jahresbeitrag entrichtet und sein Namensschild ordnungsgemäß an die Belegungstafel geheftet hat. Gespielt werden darf nur in Tennisschuhen.
  2. Grundsätzlich ist eine Platzbelegung frühestens 15 Minuten vor Spielbeginn möglich. Dies gilt auch, wenn Mitglieder sich auf der Anlage aufhalten, jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt spielen möchten.
  3. Zum Zeitpunkt der Platzbelegung müssen beim Einzel einer der Spieler, beim Doppel zwei der Spieler auf der Platzanlage anwesend sein. Hat ein Mitglied einen Platz alleine belegt und 15 Minuten vor zum Spielbeginn noch keinen Partner gefunden oder ist einer der gesteckten Spieler dann nicht anwesend, so muss der Platz freigegeben werden, wenn er von anderen spielberechtigten Mitgliedern benötigt wird.
  4. Die Spielzeit ist im Einzel auf 45 Minuten und im Doppel auf 60 Minuten begrenzt. In Zeiten großen Andrangs sollte möglichst Doppel gespielt werden.
  5. Das Belegen von Plätzen mit fremden Namensschilder (z.B. „Reservieren für noch nicht anwesende Spieler“) und eine Veränderung der Belegungszeit/-platzes während des Spielens (z.B. „Umstecken des Namensschildes“) ist nicht gestattet.
  6. Jeder gemeldeten Mannschaft steht bis zum Ende der Saison während der festgelegten Trainingszeit ein festgelegter Platz zur Verfügung. Mitglieder der trainierenden Mannschaften dürfen während ihrer Trainingszeit keine weiteren Plätze belegen. Die Mannschaftstrainings dürfen an der Stecktafel mit dem Trainingsplatzschild belegt werden.
  7. Die Mannschafts- und Jugendtrainingsplatzbelegungen sind den aushängenden, besonderen Trainingsplänen und der Platzbelegungsübersicht zu entnehmen.
  8. Bei Heim-Medenspielen/-Turnieren müssen Plätze gemäß TVM WspO belegt werden. Gleichzeitig stattfindende Mannschafts- und Jugendtrainings werden auf die verbleibenden Plätze verlegt. Die Prüfung ob Heimspiele auf der Anlage stattfinden und damit Engpässe in der Platzbelegung entstehen, liegt in der Verantwortung des Clubmitglieds.
  9. Für Einzel- und Gruppentrainings, die keine offiziellen Mannschaftstrainings sind, müssen die trainierenden Spieler durch Stecken der eigenen Namensschilder Plätze belegen. Die Trainingszeit ist beim Einzeltraining auf 45 Minuten und im Gruppentraining auf 60 Minuten begrenzt.
  10. Gastspiele sind nur zusammen mit einem spielberechtigtem Clubmitglied gestattet und vor Spielbeginn in das Gastspielbuch einzutragen. Für die Entrichtung der Gastspielgebühr ist das gastgebende Clubmitglied verantwortlich.
  11. Um für Clubmitglieder in zeitlichen Engpässen die Spielmöglichkeiten offen zu halten, besteht für Gastspieler  wochentags ab 17.00 Uhr und zeitlich parallel zu Heim-Medenspielen/-Turnieren keine Spielmöglichkeit. Die Prüfung ob Heimspiele auf der Anlage stattfinden, liegt in der Verantwortung des Clubmitglieds.
  12. Die Plätze sind – falls erforderlich – vor und nach jedem dem Spiel zu besprengen. Sie müssen nach Spielende abgezogen werden. Anschließend sind die Linien frei zu kehren. Die vorbezeichneten Arbeiten müssen so ausgeführt werden, dass sie mit Ablauf der Spielzeit beendet sind.
  13. Der Weg vom Clubhaus zu und von den Plätzen 2, 3, 4 und 5 führt durch den Wald und nicht über andere Plätze. Das Clubhaus und die Terrasse sind nicht mit Sandschuhen zu betreten.
  14. Der Platzwart kann für Instandsetzungsarbeiten Plätze sperren und ist den Clubmitgliedern weisungsberechtigt.
  15. Hunde müssen auf der Anlage angeleint oder bei Fuß geführt werden.
  16. Fahrzeuge sind nicht mit auf die Anlage zu nehmen; Fahrräder in die dafür vorgesehenen Ständer/ Stellplätze abzustellen