Ihre Mitgliedschaft im TC ALFTER

Sie möchten Mitglied werden bei uns im Tennisclub Alfter?

Hier finden Sie ausführliche Informationen zu den Beiträgen und Gebühren des TC ALFTER und natürlich den Aufnahmeantrag, die Einzugsermächtigung und ggf. einen Vordruck zur Beitragsermäßigung für 18-bis-27-Jährige als PDF zum Download.
Wir möchten aus Zeit- und Kostengründen alle Mitglieder bitten, den Beitrag mittels einer Einzugsermächtigung zu zahlen. Sollte keine Einzugsermächtigung vorliegen, erhebt der Verein einen Kostenbeitrag von 5,- Euro pro Jahr.

Bei Eintritt in der laufenden Saison nach dem 31.07. eines Kalenderjahres sind nur noch 50% des Jahresbeitrages fällig!

Jetzt den Aufnahmeantrag laden!

Darüber hinaus weisen wir auf unsere Seite Allgemeine Clubinfos mit Ihren Unterseiten hin, wo Sie neben einer Übersicht des aktuellen Vorstandes auch die Vereinsatzung und alle weiteren Regeln im Verein finden.
Falls Sie Fragen haben und einen persönlichen Ansprechpartner suchen, finden Sie hier eine detaillierte Übersicht.

 

Beitragsordnung

ab 2024

Jahresbeiträge in Euro
Aktive Mitglieder
Erwachsene 220,-
Ehegatte 175,-
18-27jährige ( siehe Anmerkung 3 ) 110,-
Jugendliche 80,-
jedes weitere jugendliche Mitglied einer Familie 50,-
Mannschaftsmeisterschaftsmitglied
(siehe Anmerkung 8)
110,-
Aufnahmegebühr einmalig 0,50
Fördernde Mitgliedschaft 35,-
Ruhende Mitgliedschaft
(Beantragung nur möglich nach aktiver Mitgliedschaft
z.B. Krankheit oder längere Abwesenheit)
1/3 des Beitrages eines Aktiven,
aufgerundet auf volle Euro
Gastspieler
(1/2 Platz und 1 Spielzeit, siehe Anmerkung 7)
Erwachsene 7,50
Jugendliche
(der Gast muss ein Jugendlicher sein)
5,-
Bei mehr als einem Gast pro Spielzeit
10,-
Bearbeitungsgebühr
bei fehlender Einzugsermächtigung 5,-
Rücklastschrift (Weitergabe der Bankgebühr)
3,-

 

Anmerkungen zur Beitragsordnung

  1. Die Beiträge sind satzungsgemäß bis zum 31. März zu zahlen. Neuaufnahmen sofort nach Erhalt der Mitgliedsbestätigung.
  2. Die Ehegattenermäßigung wird nur gewährt, wenn der andere Ehegatte den Erwachsenenbeitrag zahlt. Die Ermäßigung. für weitere jugendliche Mitglieder wird nur gewährt, wenn ein jugendliches Familienmitglied den vollen Beitrag zahlt.
  3. Der ermäßigte Beitrag für 18-27 jährige wird gewährt bei
    • Wehr- und Ersatzdienst
    • Auszubildende während der Lehrzeit
    • Schüler und Studenten bis zum 27. Lebensjahr
    Diese Vergünstigung gilt jedoch nur dann, wenn die genannten Voraussetzungen mindestens für ein halbes Jahr bestanden. Den entsprechenden Vordruck finden Sie auf der Seite “Mitgliedschaft”.
  4. Jugendliche, die im Kalenderjahr das 18. Lebensjahr vollenden, zahlen noch den Beitrag für Jugendliche.
  5. Ruhende Mitgliedschaft muss mit entsprechender Begründung bis zum 31.3. d.J. schriftlich beantragt werden. Mündliche Mitteilungen oder Zusagen haben keine Gültigkeit. Bedingung: Krankheit oder längere Abwesenheit vom Wohnort. Es besteht keine Spielberechtigung, auch nicht als Gastspieler.
  6. Fördernde Mitglieder dürfen die sportlichen Einrichtungen des Vereins nur gegen Entrichtung der Gebühr für Gastspieler benutzen.
  7. Gastspiele sind vor dem Spiel im Gästebuch (liegt im Clubhaus aus) einzutragen. Die Gebühren werden dem Clubmitglied (Gastgeber) im Rahmen des Jahresbeitrags in Rechnung gestellt. Für Schüler (Gast) bis zum vollendeten 18. Lebensjahr beträgt die Gebühr 5,- Euro, unabhängig davon, ob mit einem erwachsenen oder jugendlichen Vereinsmitglied gespielt wird.
  8. Das Mannschaftsmeisterschaftenmitglied ist ein aktives Mitglied des TC Alfters mit folgenden eingeschränkten Rechten: Es darf jedes Mannschaftsmeisterschaftsspiel einer Mannschaft mitspielen, aber weder am Mannschaftstraining teilnehmen noch die Plätze des Vereins zu sonstigen Spielen nutzen. Sollte es diese Regel nicht einhalten, ist der volle Jahresbeitrag fällig. Eine einstimmige Zustimmung der betroffenen Mannschaft ist Vorraussetzung.