Tennis Saisonstart und Coronaschutzverordnung ab dem 29.03.2021

Tennis Saisonstart und Coronaschutzverordnung ab dem 29.03.2021

Liebe Mitgleider,

wir freuen uns, dass wir jetzt am Karfreitag den 02.04.2021 unsere Platzanlage früher als geplant für euch eröffnen können. Die Öffnung ist an Corona-Schutzmaßnahmen gekoppelt.

  • Auf der Anlage ist Maskenpflicht – Wir machen es wie die Profis, wir tragen Maske und nehmen sie erst auf dem Platz an der Bank ab.
  • Tennis-Außenplätze können aktuell zu folgenden Zwecken geöffnet werden:
    • Einzelspiel für zwei Personen aus unterschiedlichen Hausständen
    • Doppelspiel für Personen aus maximal zwei unterschiedlichen Hausständen
    • Tennis-Gruppentraining für Kinder bis einschließlich 14 Jahren
  • Für die Personen, die sich auf einer Sportanlage aufhalten, gilt grundsätzlich die Einhaltung eines Mindestabstands von 5 Metern außerhalb der sportlichen Betätigung.
  • Gemeinschaftsräume, sowie Umkleiden und Duschen sind weiterhin geschlossen zu halten. Toiletten dürfen mit entsprechender Einhaltung von Hygienevorschriften geöffnet werden.
  • Mannschafts- und Gruppentraining für Mitglieder ab 15 Jahren ist NICHT zulässig

Bitte informiert euch online auf unserer Webseite über die aktuelle Platzbelegung bevor ihr auf die Anlage kommt, um unnötige Warte- und damit Kontaktzeiten zu verhindern.

Wir fordern euch nachdrücklich dazu auf,
– die Regeln strikt einzuhalten,
– unverändert vorsichtig zu agieren,
– unnötige Kontakte zu vermeiden und die bekannten Hygieneregeln einzuhalten.

Die „innere Einstellung” in der Corona Zeit sollte wie letzte Jahr sein:

  1. Kommen
  2. Abstand wahren
  3. Tennis spielen
  4. Nach dem Spiel Hände waschen / desinfizieren
  5. Direkt gehen
  6. Daheim duschen

Die Verordnung gilt grundsätzlich bis zum 18. April 2021. Liegt die 7-Tages-Inzidenz in Alfter bzw. dem Rhein-Sieg Kreis an drei Werktagen in Folge über dem Wert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, greift die Corona-Notbremse. Dann entscheidet die betroffene Kommune in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium welche Formen von weiteren Beschränkungen erlassen werden. Über Änderungen oder weitergehende Informationen informieren wir Sie, sobald uns diese vorliegen.

Die aktuellen Regelungen der Coronaschutzverordnung auf den Tennissport in NRW gibt es zum nachlesen als tabellarischer Form für Euch–>  2021-03-29_Übersicht Regelungen für Tennissport ab 29.03.2021

TVM Corona Regelungen 29032021